
Ausstattungssoll
Grundsätzlich ist jedem Soldaten ein bestimmtes Ausstattungssoll (AS) entsprechend seiner Tätigkeit und Verwendung zugewiesen. Dieses beinhaltet den von der Bundeswehr vorgegebenen Umfang seiner Ausstattung.
Für die LHBw stellt das AS die Grundlage für die Ausgabe der Bekleidung und Ausrüstung an die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr dar. Abweichungen vom AS können nur vom Auftraggeber Bundeswehr angewiesen werden, d.h. sie sind über den Dienstweg zu beantragen.
